Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burghaun, auf der B 84, Höhe Einmündung Steinbacher Str. Ortsteil Gruben, in FR Fulda mit 7 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Festgestellt wurden 47 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ordnungsbehördenbezirk Eichenzell

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