Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Dortmund, Westfalendamm. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Poliscanspeed mobil 60 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.1BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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