Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), AB 1080, Ast B-I, bei km 0,37, Ri. BAB A 92 Deggendorf mit 35 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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