Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberndorf, auf der Bundesautobahn A 81, bei km 649580, Singen-Stuttgart mit 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät ES3.0, Foto.

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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