Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, auf der linken Spur, stadtauswärts mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandt.

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