Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, Schützenalleetunnel, linke Spur, stadteinwärts um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandte Vordruck Anhörung

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