Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, Schützenalleetunnel, linke Spur, stadteinwärts um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandte Vordruck Anhörung
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”