Bei dem Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Singen auf der Georg-Fischer-Straße, ggü. Takeda, Fahrtrichtung Steißlingen um 28 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed 98 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Singen
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