Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Glinstedt, auf der L 122, FR Karlshöfen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 100 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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