Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herrenberg, auf der B 28, in Höhe Einmündung Kayh, Richtung Tübingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 113 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Herrenberg übersandt.
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