Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Reutlingen, L 383 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV 3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Reutlingen übersandt.
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