Bußgeldbehörde Stadt Dresden

Bearbeitet ausschließlich im Stadtgebiet Dresden begangene Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr (Parkverstöße, Rotlicht, Geschwindigkeit) sowie allgemeine Ordnungswidrigkeiten, angezeigt durch Ordnungsamt, Polizei, Privatpersonen oder andere Ämter.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: dresden.de, dresden.de

Kontakt

Anschrift
Lingnerallee 3 (Südeingang, 5. Etage)
01069 Dresden
Postanschrift
Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Telefon
0351 488-5901
E-Mail
bussgeldstelle@dresden.de
Erreichbar
Mo 9–12 Uhr; Di und Do 9–12 und 13–17 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Website
dresden.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Bußgeldstelle einer Stadt
Bundesland
Sachsen
Messstellen
125 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Bußgeldbehörde Stadt Dresden 125 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Bußgeldbehörde Stadt Dresden?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Bußgeldbehörde Stadt Dresden erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Bußgeldbehörde Stadt Dresden?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0351 488-5901, per E-Mail an bussgeldstelle@dresden.de und schriftlich an Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Bußgeldbehörde Stadt Dresden zuständig?

Bearbeitet ausschließlich im Stadtgebiet Dresden begangene Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr (Parkverstöße, Rotlicht, Geschwindigkeit) sowie allgemeine Ordnungswidrigkeiten, angezeigt durch Ordnungsamt, Polizei, Privatpersonen oder andere Ämter.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde Stadt Dresden ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Bußgeldbehörde Stadt Dresden?

Nach unseren Unterlagen sind der Bußgeldbehörde Stadt Dresden 125 Messstellen zugeordnet, vor allem in Dresden. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen