Bußgeldbehörde Stadt Freiburg

Die Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg (Stadtkreis) ahndet Ordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet, darunter Geschwindigkeitsverstöße. Für Verstöße in Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zuständig.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: freiburg.de, freiburg.de

Kontakt

Anschrift
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg im Breisgau
Telefon
0761 201-4950
E-Mail
bussgeldbehoerde@freiburg.de
Erreichbar
Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr; Mi 13:30–17 Uhr
Website
freiburg.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Bußgeldstelle einer Stadt
Bundesland
Baden-Württemberg
Messstellen
101 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Bußgeldbehörde Stadt Freiburg 101 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Bußgeldbehörde Stadt Freiburg?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Bußgeldbehörde Stadt Freiburg erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Bußgeldbehörde Stadt Freiburg?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0761 201-4950, per E-Mail an bussgeldbehoerde@freiburg.de und schriftlich an Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Bußgeldbehörde Stadt Freiburg zuständig?

Die Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg (Stadtkreis) ahndet Ordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet, darunter Geschwindigkeitsverstöße. Für Verstöße in Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zuständig.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde Stadt Freiburg ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Bußgeldbehörde Stadt Freiburg?

Nach unseren Unterlagen sind der Bußgeldbehörde Stadt Freiburg 101 Messstellen zugeordnet, vor allem in Freiburg im Breisgau, Breitnau, Hinterzarten, Breisach am Rhein und Schallstadt. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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