Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover

Das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten im Fachbereich Öffentliche Ordnung führt alle Ordnungswidrigkeitsverfahren im Straßenverkehr im Stadtgebiet Hannover durch. Dazu gehören Halt-/Parkverstöße, Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, Alkohol/Drogen (soweit Ordnungswidrigkeit) und Unfälle. Grundlage sind Anzeigen der städtischen Verkehrsüberwachung, der Polizei und von Privatpersonen. In den 20 Umlandkommunen ist dagegen die Region Hannover zuständig.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: hannover.de, hannover.de

Kontakt

Anschrift
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon
0511 168-40259
E-Mail
32.41@hannover-stadt.de
Erreichbar
Mo–Fr 8:30–13 Uhr und nach Vereinbarung
Website
hannover.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Bußgeldstelle einer Stadt
Bundesland
Niedersachsen
Messstellen
193 in unseren Unterlagen

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover 193 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0511 168-40259, per E-Mail an 32.41@hannover-stadt.de und schriftlich an Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover zuständig?

Das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten im Fachbereich Öffentliche Ordnung führt alle Ordnungswidrigkeitsverfahren im Straßenverkehr im Stadtgebiet Hannover durch. Dazu gehören Halt-/Parkverstöße, Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, Alkohol/Drogen (soweit Ordnungswidrigkeit) und Unfälle. Grundlage sind Anzeigen der städtischen Verkehrsüberwachung, der Polizei und von Privatpersonen. In den 20 Umlandkommunen ist dagegen die Region Hannover zuständig.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover?

Nach unseren Unterlagen sind der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover 193 Messstellen zugeordnet, vor allem in Hannover, Lehrte, Seelze, Wedemark und Pattensen. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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