Zentrale Bußgeldstelle Sachsen (Landesdirektion)

Verfolgt und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten auf den Bundesautobahnen in Sachsen, überwiegend auf Anzeige der Autobahnpolizeireviere (z. B. Geschwindigkeit, Abstand, Fahrzeugmängel, Alkohol/Drogen, Unfälle ohne Personenschaden). Daneben verfolgt sie Ordnungswidrigkeiten u. a. im Arzneimittel-, Naturschutz- und Sprengstoffrecht.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: lds.sachsen.de, lds.sachsen.de

Kontakt

Anschrift
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Postanschrift
Landesdirektion Sachsen, Referat 15 – Recht, 09105 Chemnitz
Telefon
0371 532-0
E-Mail
bussgeldstelle@lds.sachsen.de
Erreichbar
Sprechzeiten Mo 9–12 Uhr; Di und Do 9–12 und 13–15 Uhr
Website
lds.sachsen.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Zentrale Bußgeldstelle des Landes
Bundesland
Sachsen
Messstellen
115 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Zentralen Bußgeldstelle Sachsen (Landesdirektion) 115 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Zentralen Bußgeldstelle Sachsen (Landesdirektion)?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Zentralen Bußgeldstelle Sachsen (Landesdirektion) erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Zentrale Bußgeldstelle Sachsen (Landesdirektion)?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0371 532-0, per E-Mail an bussgeldstelle@lds.sachsen.de und schriftlich an Landesdirektion Sachsen, Referat 15 – Recht, 09105 Chemnitz. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Zentrale Bußgeldstelle Sachsen (Landesdirektion) zuständig?

Verfolgt und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten auf den Bundesautobahnen in Sachsen, überwiegend auf Anzeige der Autobahnpolizeireviere (z. B. Geschwindigkeit, Abstand, Fahrzeugmängel, Alkohol/Drogen, Unfälle ohne Personenschaden). Daneben verfolgt sie Ordnungswidrigkeiten u. a. im Arzneimittel-, Naturschutz- und Sprengstoffrecht.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle Sachsen (Landesdirektion) ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Zentrale Bußgeldstelle Sachsen (Landesdirektion)?

Nach unseren Unterlagen sind der Zentralen Bußgeldstelle Sachsen (Landesdirektion) 115 Messstellen zugeordnet, vor allem in Dresden, Chemnitz, Radeburg, Schkeuditz und Plauen. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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