Zentrale Bußgeldbehörde Saarland

Die Zentrale Bußgeldbehörde bearbeitet Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten im Straßenverkehr und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Saarland angezeigt werden, z. B. Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße. Kommunen, denen die Verkehrsüberwachung übertragen wurde, geben schwerwiegende Fälle und unbezahlte Verwarnungen zur abschließenden Entscheidung an sie ab.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: saarland.de, saarland.de

Kontakt

Anschrift
Am Markt 7
66386 St. Ingbert
Telefon
0681 501-7070
E-Mail
zbb@lava.saarland.de
Erreichbar
Telefonisch Mo–Fr 8–12 Uhr; persönlich nur nach Terminvereinbarung
Website
saarland.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Art
Zentrale Bußgeldstelle des Landes
Bundesland
Saarland
Messstellen
189 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Zentralen Bußgeldbehörde Saarland 189 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Zentralen Bußgeldbehörde Saarland?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Zentralen Bußgeldbehörde Saarland erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Zentrale Bußgeldbehörde Saarland?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0681 501-7070, per E-Mail an zbb@lava.saarland.de und schriftlich an Am Markt 7, 66386 St. Ingbert. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wofür ist die Zentrale Bußgeldbehörde Saarland zuständig?

Die Zentrale Bußgeldbehörde bearbeitet Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten im Straßenverkehr und ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Saarland angezeigt werden, z. B. Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße. Kommunen, denen die Verkehrsüberwachung übertragen wurde, geben schwerwiegende Fälle und unbezahlte Verwarnungen zur abschließenden Entscheidung an sie ab.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldbehörde Saarland ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Zentrale Bußgeldbehörde Saarland?

Nach unseren Unterlagen sind der Zentralen Bußgeldbehörde Saarland 189 Messstellen zugeordnet, vor allem in Saarbrücken, Lebach, Wadgassen, Ottweiler und Wallerfangen. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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