Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 47259, Duisburg, auf der B 288, FR W, Höhe Einmündung Am Heidberg mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 72 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg
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