Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 105, zw. Ein, u. Ausfahrten Grimmen u. Wackerow um 41 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 141 km/h, Beweismittel: Lichtmessverfahren

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Greifswald eröffnete Bußgeldverfahren

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