Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.02.2016 auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, km 38,5, i.R. Rostock mit 24 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Messung mit Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenanhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandt.

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