Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10829, Berlin, auf der BAB 100 Süd, vor AS Alboinstraße, Baustellenbereich, Süd um 30 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 90 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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