Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts wurde um 23 km/h bei erlaubten 50 km/h am 09.07.2015 in Ludwigshafen, Schänzeldamm Hh. Kleingartenanlage, Rtg. Bruchwiesenstr. überschritten.  Regelbuße um 15,00 € erhöht wg. Voreintragungen.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat. 

Schreiben von Bußgeldstelle Ludwigshafen übersandt.

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