Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, auf der BAB 620, in Höhe Malstatter Brücke, Rtg. Mannheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 109 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandt.

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