Blitzer Alt-Saarbrücken, A620, i. H. Wilhelm-Heinrich-Brücke Rtg. Saarlouis

Blitzer Alt-Saarbrücken, A620 im Überblick

Zur Messstelle Alt-Saarbrücken, A620, i. H. Wilhelm-Heinrich-Brücke Rtg. Saarlouis ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Alt-Schadow
Landkreis
Landkreis Dahme-Spreewald
Bundesland
Brandenburg
Straße
A 620
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Alt-Schadow

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Dokumentierte Fälle am Blitzer Alt-Saarbrücken, A620

  1. Juni 2023

    Geblitzt in Alt-Saarbrücken, A620, i. H. Wilhelm-Heinrich-Brücke Rtg. Saarlouis

Bußgeld am Blitzer Alt-Saarbrücken, A620 (außerorts)

Was eine Überschreitung am Blitzer Alt-Saarbrücken, A620 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Alt-Saarbrücken, A620
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Am Blitzer Alt-Saarbrücken, A620 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Alt-Saarbrücken, A620 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Alt-Saarbrücken, A620

Ich wurde am Blitzer Alt-Saarbrücken, A620 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Alt-Saarbrücken, A620 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Alt-Saarbrücken, A620?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Alt-Saarbrücken, A620 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Alt-Saarbrücken, A620?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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