Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burghaun, auf der B 84, Höhe Einmündung Steinbacher Str. Ortsteil Gruben, in FR Fulda mit 12 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Ordnungsbehördenbezirk Eichenzell übersandt.

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