Am 15.12.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Frankfurt am Main, auf der Rosa-Luxenburg-Straße, geg. Nordwestzentrum um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 80 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Frankfurt am Main

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