Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab 84 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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