Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50, Stat. 4.2, Rtg. Hannover

Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50 im Überblick

Zur Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50, Stat. 4.2, Rtg. Hannover ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert.

Ort
Burgdorf
Landkreis
Region Hannover
Bundesland
Niedersachsen
Straße
A 37
Postleitzahl
31303
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Burgdorf

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Dokumentierte Fälle an der Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50

  1. Dezember 2021

    Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50, Stat. 4.2, Rtg. Hannover

Bußgeld an der Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50 (außerorts)

Was eine Überschreitung an der Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot an der Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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An der Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50

Ich wurde an der Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach einer Messung an der Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung an der Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß an der Messstelle Gem. 31303 Burgdorf/Beinhorn BAB 37, Abs. 50?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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