Bei einer Geschwindigkeitsmessung am23.11.2015 in Porta Westfalica, auf der BAB 2, km 285,800, RF Dortmund wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 143 km/h , bei zulässigen 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandt.

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