Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Dornstadt, auf der B 10, Höhe Abfahrt Dornstadt, in Richtung Geislingen um 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor, Messgerät: ESO ES3.0 mit Foto 137 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldstelle Alb-Donau-Kreis übersandte Anhörung
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