In Frankfurt am Main, Mörfelder Landstraße, Höhe Bussardschneise, Fahrtrichtung stadteinwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 102 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörungsbogen

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