Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782), Höhe Einmündung Wertherstr., Ri. Gütersloh

Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782) im Überblick

Auf der Theenhausener Straße (L782) in Halle/W. wird die Geschwindigkeit des Verkehrs überwacht. Die Messstelle liegt außerorts in Höhe der Einmündung Wertherstraße und betrifft die Fahrtrichtung Gütersloh. Zulässig sind dort 70 km/h.

Zum Einsatz kommt ein Messgerät vom Typ TraffiStar S351. Dabei handelt es sich um ein laserbasiertes System, das die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge erfasst und bei einer Überschreitung Bildaufnahmen anfertigt. Der Streckenabschnitt verläuft zügig und ist für Ortsunkundige nicht immer eindeutig als Bereich mit reduziertem Tempolimit erkennbar, zumal der Einmündungsbereich zusätzliche Aufmerksamkeit erfordert.

Wer an dieser Stelle gemessen wurde, sollte den Vorwurf nicht ungeprüft hinnehmen. Geschwindigkeitsmessungen setzen voraus, dass das Gerät geeicht, korrekt aufgebaut und vom geschulten Personal bedient wurde. Auch die Beschilderung und die Zuordnung des Fahrzeugs können Ansatzpunkte für eine Prüfung sein. Da für einen Einspruch nur eine kurze Frist zur Verfügung steht, empfiehlt sich eine zeitnahe anwaltliche Einschätzung, bei der auch Einsicht in die Messunterlagen genommen werden kann.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Halle/W.
Straße
Theenhausener Str. (L782)
Fahrtrichtung
Gütersloh
Weitere Lage
Höhe Einmündung Wertherstr.
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Tempolimit
70 km/h
Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG
Bußgeldstelle
Kreis Gütersloh, Abteilung Straßenverkehr (Bußgeldstelle) (Kontakt unten)
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026

Bußgeldstelle für den Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782)

Kreis Gütersloh, Abteilung Straßenverkehr (Bußgeldstelle)

Anschrift
Kreishaus Gütersloh, Herzebrocker Str. 140
33324 Gütersloh
Online-Anhörung
anhoerung.regioit.de

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.

Dokumentierte Fälle am Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782)

  1. August 2026

    Geschwindigkeitsmessung außerorts in Halle/W., Theenhausener Str. (L782), Höhe Einmündung Wertherstr., Ri. Gütersloh

    erlaubt 70 km/h

Bußgeld am Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782) (Tempo 70 außerorts)

Erlaubt sind hier 70 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782) für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782)
ÜberschreitungHier gefahrenBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 71–80 km/h 20 € – – Kostenlos prüfen
11–15 km/h 81–85 km/h 40 € – – Kostenlos prüfen
16–20 km/h 86–90 km/h 60 € – – Kostenlos prüfen
21–25 km/h 91–95 km/h 100 € 1 – Kostenlos prüfen
26–30 km/h 96–100 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
31–40 km/h 101–110 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
41–50 km/h 111–120 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 121–130 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61–70 km/h 131–140 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
über 70 km/h ab 141 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Bußgeld für Tempo 70 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Kreis Gütersloh, Abteilung Straßenverkehr (Bußgeldstelle). Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782) geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782) und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.

Häufige Fragen zum Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782)

Wie schnell darf man am Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782) fahren?

Zulässig sind dort 70 km/h (außerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Wo genau steht der Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782)?

In Halle/W.: Theenhausener Str. (L782), Höhe Einmündung Wertherstr., Fahrtrichtung Gütersloh.

Ich wurde am Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782) geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782) Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782)?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782) ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Halle/W., Theenhausener Str. (L782)?

Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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