Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331, FR Königswinter

Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331 im Überblick

Zur Messstelle Königswinter-Petersberg, auf der L 331, FR Königswinter ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis.

Überwachung
Geschwindigkeit
Ort
Königswinter
Landkreis
Rhein-Sieg-Kreis
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026
Königswinter

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Dokumentierte Fälle am Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331

  1. Juni 2019

    Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Missachtung des Tempolimits in Königswinter-Petersberg, auf der L 331, FR Königswinter eingeleitet, Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Bußgeld am Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331 (außerorts)

Was eine Überschreitung am Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 20 € – – Kostenlos prüfen
11–15 km/h 40 € – – Kostenlos prüfen
16–20 km/h 60 € – – Kostenlos prüfen
21–25 km/h 100 € 1 – Kostenlos prüfen
26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331

Ich wurde am Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Königswinter-Petersberg, auf der L 331?

Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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