Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1 im Überblick
In Lehe wird auf der B 70 die Geschwindigkeit überwacht. Die Messstelle liegt außerorts im Streckenabschnitt 380 bei Station 0,1 in Höhe der Einmündung der K 110 und erfasst den Verkehr in Fahrtrichtung Meppen. Zulässig sind an dieser Stelle 70 km/h.
Bei der Überwachung handelt es sich um eine fest installierte Anlage. Lehe gehört zum Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein. Da die Bundesstraße hier außerorts verläuft und das Tempolimit unter der sonst üblichen Richtgeschwindigkeit liegt, wird die Begrenzung von Ortsunkundigen leicht überfahren, zumal der Kreuzungsbereich mit der Kreisstraße den Verkehrsfluss beeinflusst.
Eine Geschwindigkeitsmessung ist technisch anspruchsvoll und nicht in jedem Fall fehlerfrei. Fehler bei der Aufstellung, der Bedienung, der Eichung oder der Zuordnung des Fahrzeugs und des Fahrers kommen vor. Eine Überprüfung der Vorwürfe kann sich deshalb lohnen, insbesondere wenn Zweifel an der Messung oder am Beweisfoto bestehen. Beachten Sie dabei, dass im Bußgeldverfahren kurze Fristen gelten und eine Reaktion zeitnah erfolgen sollte.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Anlage
- fest installiert
- Ort
- Lehe
- Landkreis
- Kreis Dithmarschen
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Straße
- B 70
- Fahrtrichtung
- Meppen
- Weitere Lage
- Höhe Station 0,1, Höhe K 110
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 70 km/h
- Rechtsgrundlage
- § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG
- Bußgeldstelle
- Landkreis Emsland, Der Landrat, Straßenverkehr (Kontakt unten)
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Bußgeldstelle für den Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1
Landkreis Emsland, Der Landrat, Straßenverkehr
- Anschrift
- Ordeniederung 1
49716 Meppen - Telefon
- 05931 44-5034
- Online-Anhörung
- owi.emsland.de
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1
-
August 2026
Geschwindigkeitsmessung außerorts in Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0,1, Höhe K 110, Ri. Meppen
erlaubt 70 km/h
Bußgeld am Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1 (Tempo 70 außerorts)
Erlaubt sind hier 70 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 71–80 km/h | 20 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 11–15 km/h | 81–85 km/h | 40 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 16–20 km/h | 86–90 km/h | 60 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 21–25 km/h | 91–95 km/h | 100 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| 26–30 km/h | 96–100 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31–40 km/h | 101–110 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 41–50 km/h | 111–120 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51–60 km/h | 121–130 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 61–70 km/h | 131–140 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 km/h | ab 141 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Bußgeld für Tempo 70 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Landkreis Emsland, Der Landrat, Straßenverkehr. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.
Häufige Fragen zum Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1
Wie schnell darf man am Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1 fahren?
Zulässig sind dort 70 km/h (außerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Wo genau steht der Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1?
In Lehe: B 70, Höhe Station 0,1, Höhe K 110, Fahrtrichtung Meppen. Sie liegt im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein.
Ich wurde am Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Lehe, B 70, Abschnitt 380, Höhe Station 0, 1?
Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.