Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0,3, Gemarkung Lüneburg, Ri. Hamburg

Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3 im Überblick

Die Messstelle liegt auf der A 39 bei Lüneburg in Fahrtrichtung Hamburg, im Bereich von Abschnitt 750, Station 0,3 innerhalb der Gemarkung Lüneburg. Die Autobahn verbindet den Raum Lüneburg mit dem Hamburger Umland und wird auf diesem Teilstück von Pendlern, Fernreisenden und Schwerverkehr gleichermaßen stark genutzt.

Die Stelle befindet sich im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen. Überwacht wird hier die gefahrene Geschwindigkeit der Fahrzeuge in Richtung Hamburg. Welche Höchstgeschwindigkeit gilt, richtet sich nach der vor Ort ausgeschilderten Beschränkung, die auf Autobahnabschnitten dieser Art auch wechseln oder durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen angepasst sein kann. Autofahrer sollten die Beschilderung daher aufmerksam verfolgen, da Tempolimits auf freier Strecke leicht übersehen werden.

Wer an dieser Stelle erfasst wurde, muss das Ergebnis nicht ungeprüft hinnehmen. Messungen im fließenden Verkehr können durch Bedienfehler, fehlende Eichung, ungünstige Aufstellbedingungen oder eine unklare Fahrzeugzuordnung fehlerhaft sein. Eine Überprüfung der Messunterlagen kann sich lohnen, dabei sind allerdings die laufenden Fristen zu beachten.

Ort
Lüneburg
Landkreis
Landkreis Lüneburg
Bundesland
Niedersachsen
Straße
A 39
Fahrtrichtung
Hamburg
Weitere Lage
Gemarkung Lüneburg
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Bußgeldstelle
Landkreis Lüneburg, Der Landrat, Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle (Kontakt unten)
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026
Lüneburg

Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Bußgeldstelle für die Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.

Dokumentierte Fälle an der Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3

  1. August 2026

    Messstelle in Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0,3, Gemarkung Lüneburg, Ri. Hamburg

Bußgeld an der Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3 (außerorts)

Was eine Überschreitung an der Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3 für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot an der Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 20 € – – Kostenlos prüfen
11–15 km/h 40 € – – Kostenlos prüfen
16–20 km/h 60 € – – Kostenlos prüfen
21–25 km/h 100 € 1 – Kostenlos prüfen
26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Landkreis Lüneburg, Der Landrat, Verkehrsangelegenheiten und Bußgeldstelle. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3 und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.

Häufige Fragen zur Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3

Wo genau liegt die Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3?

In Lüneburg: A 39, Gemarkung Lüneburg, Fahrtrichtung Hamburg. Sie liegt im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.

Ich wurde an der Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3 geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach einer Messung an der Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3 Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung an der Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3 ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß an der Messstelle Lüneburg, A 39, Abschnitt Abs. 750, St. 0, 3?

Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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