Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka im Überblick
In Schönwalde wird die Geschwindigkeit auf der Landesstraße L 216 überwacht. Die Messstelle liegt innerorts in Fahrtrichtung Neustadt, in der Nähe des Einkaufsmarktes Edeka. Zulässig sind dort 50 km/h. Schönwalde gehört zum Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Abschnitt ist durch den angrenzenden Einkaufsmarkt geprägt: Fahrzeuge biegen ein und aus, Fußgänger und Radfahrer queren die Fahrbahn. Wer aus dem freieren Streckenverlauf der Landesstraße kommt, unterschätzt hier leicht das innerörtliche Tempolimit, sodass es an dieser Stelle zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen kann.
Wenn Ihnen nach einer Messung an dieser Stelle ein Vorwurf gemacht wird, muss das Ergebnis nicht ungeprüft hingenommen werden. Messgeräte können falsch aufgestellt oder bedient werden, auch die Auswertung und die Zuordnung des Fahrzeugs sind Fehlerquellen. Eine Überprüfung kann sich daher lohnen. Wichtig ist, dabei die geltenden Fristen im Blick zu behalten, da eine spätere Prüfung deutlich erschwert wird.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Schönwalde
- Landkreis
- Vorpommern-Greifswald
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Straße
- L 216
- Fahrtrichtung
- Neustadt
- Weitere Lage
- Nähe Einkaufsmarkt Edeka
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 50 km/h
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG
- Bußgeldstelle
- Kreis Ostholstein, Der Landrat, Fachdienst Straßenverkehr, Bußgeldstelle (Kontakt unten)
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Bußgeldstelle für den Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka
Kreis Ostholstein, Der Landrat, Fachdienst Straßenverkehr, Bußgeldstelle
- Anschrift
- Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin - Telefon
- 04521 788-8928
- bussgeldstelle@kreis-oh.de
- Online-Anhörung
- anhoerung24.de
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka
-
September 2026
Geschwindigkeitsmessung innerorts in Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka, Ri. Neustadt
erlaubt 50 km/h
Bußgeld am Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka (Tempo 50 innerorts)
Erlaubt sind hier 50 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 51–60 km/h | 30 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 121 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Kreis Ostholstein, Der Landrat, Fachdienst Straßenverkehr, Bußgeldstelle. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.
Häufige Fragen zum Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka
Wie schnell darf man am Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka fahren?
Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Wo genau steht der Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka?
In Schönwalde: L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka, Fahrtrichtung Neustadt. Sie liegt im Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern.
Ich wurde am Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Schönwalde, L 216, Nähe Einkaufsmarkt Edeka?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.