Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.04.2016 auf der A 9, Schleifreisen, München Berlin, km 187,0, Nebenfahrbahn mit 12 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel:Lasermessung, Foto, Verwarnungsgeld: 20,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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