Bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, auf der BAB 96, Abschnitt 780, km 3.499, Ri. Lindau eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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