Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Am 10.12.2015 wurde in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, km 3,499 bei einer Geschwindigkeit von 148 km/h statt des nötigen Abstandes von 74,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 25,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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