Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Fürth, Südwesttangente, Brünnleinsweg, Ri. Neustadt a. d. Asch. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto 107 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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