Der Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1 FR Süden am 10.02.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 33 km/h, bei zulässigen 130 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät  Vitronic PoliScan Speed 163 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Speyer

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