Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg im Überblick
An der Messstelle 79256, Buchenbach-Falkenstieg, Höllentalstraße, B 31 zog sich sind bei der Blitzerkanzlei seit 2024 2 Fälle dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät TraffiStar S 350. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Buchenbach
- Landkreis
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Straße
- B 31
- Postleitzahl
- 79256
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 30 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
- Messgeräte
- TraffiStar S 350
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
- Dokumentierte Fälle
- 2 (seit 2024)
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Fehlende Rohmessdaten: Ältere Softwarestände speicherten die Rohmessdaten nicht – die Messung ließ sich im Nachhinein nicht überprüfen (siehe Entscheidung unten).
- Zuordnung: Mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrstreifen erschweren die Zuordnung des Messwerts.
- Aufbau im Anhänger: Bei semistationärem Einsatz hängt die Messung von Aufstellung und Ausrichtung ab.
Dokumentierte Fälle am Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg
-
Juli 2024
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 79256, Buchenbach-Falkensteig, Höllentalstraße, B 31 zog Bußgeldverfahren nach sich, Bußgeldstelle Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
erlaubt 30 km/h TraffiStar S 350
-
Januar 2024
Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in 79256, Buchenbach-Falkenstieg, Höllentalstraße, B 31 zog Bußgeldverfahren nach sich, Bußgeldstelle Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG
Bußgeld am Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg (Tempo 30 außerorts)
Erlaubt sind hier 30 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 31–40 km/h | 20 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 11–15 km/h | 41–45 km/h | 40 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 16–20 km/h | 46–50 km/h | 60 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 21–25 km/h | 51–55 km/h | 100 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| 26–30 km/h | 56–60 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31–40 km/h | 61–70 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 41–50 km/h | 71–80 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51–60 km/h | 81–90 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 61–70 km/h | 91–100 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 km/h | ab 101 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Bußgeld für Tempo 30 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg
TraffiStar S 350
Am Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg misst ein TraffiStar S 350 (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 2 Fällen an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Fehlende Rohmessdaten: Ältere Softwarestände speicherten die Rohmessdaten nicht – die Messung ließ sich im Nachhinein nicht überprüfen (siehe Entscheidung unten).
- Zuordnung: Mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrstreifen erschweren die Zuordnung des Messwerts.
- Aufbau im Anhänger: Bei semistationärem Einsatz hängt die Messung von Aufstellung und Ausrichtung ab.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu TraffiStar S 350
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg
Wie schnell darf man am Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg fahren?
Zulässig sind dort 30 km/h (außerorts). Hier misst ein TraffiStar S 350. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein TraffiStar S 350 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer 79256, Buchenbach-Falkenstieg?
Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.