Messstelle A620, Wadgassen, Rtg Saarbrücken

Messstelle A620, Wadgassen im Überblick

Zur Messstelle A620, Wadgassen, Rtg Saarbrücken ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät ProViDa / Police-Pilot. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldbehörde Saarland.

Ort
Wadgassen
Landkreis
Landkreis Saarlouis
Bundesland
Saarland
Straße
A 620
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Messgeräte
ProViDa / Police-Pilot
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldbehörde Saarland
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Wadgassen

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Kalibrierung: Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
  • Gleichbleibender Abstand: Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
  • Messstrecke: Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Messstelle A620, Wadgassen

  1. März 2021

    A620, Wadgassen, Rtg Saarbrücken

    ProViDa / Police-Pilot

Bußgeld an der Messstelle A620, Wadgassen (außerorts)

Was eine Überschreitung an der Messstelle A620, Wadgassen für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot an der Messstelle A620, Wadgassen
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Messtechnik an der Messstelle A620, Wadgassen

ProViDa / Police-Pilot

An der Messstelle A620, Wadgassen misst ein ProViDa / Police-Pilot (Messprinzip: Video-Nachfahrsystem). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Kalibrierung: Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
  • Gleichbleibender Abstand: Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
  • Messstrecke: Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ProViDa / Police-Pilot

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldbehörde Saarland. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Messstelle A620, Wadgassen geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Messstelle A620, Wadgassen und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Messstelle A620, Wadgassen

Ich wurde an der Messstelle A620, Wadgassen geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach einer Messung an der Messstelle A620, Wadgassen Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung an der Messstelle A620, Wadgassen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ProViDa / Police-Pilot – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messstelle A620, Wadgassen ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß an der Messstelle A620, Wadgassen?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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