Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 32 km/h in Borna, B 176, i. H. Straßenmeisterei, FR Bad Lausick überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto 62 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Große Kreisstadt Borna
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