Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 30.09.2015 in Flörsheim am Main, B40, Höhe Grube Germania, Richtung Weilbach um 36 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessumg 96 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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