Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 18.03.2016 in Mannheim, auf der A 6, km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 170 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 50 km/h. Die Messung wurde mit VKS 3.2.3D durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe von übersandt.

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