Messstelle Garching b. München, A9 Ri. München Abschnitt 1120

Messstelle Garching b. München im Überblick

Zur Messstelle Garching b. München, A9 Ri. München Abschnitt 1120 ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät Multanova 6F / MultaRadar. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt).

Straße
A 9
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Messgeräte
Multanova 6F / MultaRadar
Bußgeldstelle
Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt)
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026

Typische Prüfpunkte

  • Aufstellwinkel: Der Winkel zwischen Radarstrahl und Fahrbahn muss den Vorgaben entsprechen.
  • Reflexionen: Radarwellen können an Leitplanken, Schildern oder anderen Fahrzeugen abgelenkt werden – das kann zu Fehlmessungen führen.
  • Mehrere Fahrzeuge im Radarkegel: Dann muss die Position des Fahrzeugs im Foto die Zuordnung eindeutig belegen.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Messstelle Garching b. München

  1. April 2018

    Geblitz mit Multanova 6FAFB WVZ in Garching b. München, A9 Ri. München Abschnitt 1120

    Multanova 6F / MultaRadar

Bußgeld an der Messstelle Garching b. München (außerorts)

Was eine Überschreitung an der Messstelle Garching b. München für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot an der Messstelle Garching b. München
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 20 € – – Einspruch prüfen
11–15 km/h 40 € – – Einspruch prüfen
16–20 km/h 60 € – – Einspruch prüfen
21–25 km/h 100 € 1 – Einspruch prüfen
26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Einspruch prüfen
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Einspruch prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Einspruch prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Messtechnik an der Messstelle Garching b. München

Multanova 6F / MultaRadar

An der Messstelle Garching b. München misst ein Multanova 6F / MultaRadar (Messprinzip: Radar). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Aufstellwinkel: Der Winkel zwischen Radarstrahl und Fahrbahn muss den Vorgaben entsprechen.
  • Reflexionen: Radarwellen können an Leitplanken, Schildern oder anderen Fahrzeugen abgelenkt werden – das kann zu Fehlmessungen führen.
  • Mehrere Fahrzeuge im Radarkegel: Dann muss die Position des Fahrzeugs im Foto die Zuordnung eindeutig belegen.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Multanova 6F / MultaRadar

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt). Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Messstelle Garching b. München geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Messstelle Garching b. München und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Messstelle Garching b. München

Ich wurde an der Messstelle Garching b. München geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach einer Messung an der Messstelle Garching b. München Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach einer Messung an der Messstelle Garching b. München?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein Multanova 6F / MultaRadar – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messstelle Garching b. München ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß an der Messstelle Garching b. München?

Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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