Blitzer Gemarkung Weertzen, Richtung Sittensen hatte zur Folge

Blitzer Gemarkung Weertzen im Überblick

Zur Messstelle Gemarkung Weertzen, Richtung Sittensen hatte zur Folge ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme).

Überwachung
Geschwindigkeit
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026

Dokumentierte Fälle am Blitzer Gemarkung Weertzen

  1. Mai 2020

    Geschwindigkeitsübertretung in der Gemarkung Weertzen, Richtung Sittensen hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)

    Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Bußgeld am Blitzer Gemarkung Weertzen (außerorts)

Was eine Überschreitung am Blitzer Gemarkung Weertzen für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot am Blitzer Gemarkung Weertzen
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
1–10 km/h 20 € – – Kostenlos prüfen
11–15 km/h 40 € – – Kostenlos prüfen
16–20 km/h 60 € – – Kostenlos prüfen
21–25 km/h 100 € 1 – Kostenlos prüfen
26–30 km/h 150 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
31–40 km/h 200 € 1 – bei Wiederholung 1 Monat* Kostenlos prüfen
41–50 km/h 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51–60 km/h 480 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61–70 km/h 600 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme).

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Blitzer Gemarkung Weertzen geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Gemarkung Weertzen und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Blitzer Gemarkung Weertzen

Ich wurde am Blitzer Gemarkung Weertzen geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Blitzer Gemarkung Weertzen Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Gemarkung Weertzen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Gemarkung Weertzen ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Gemarkung Weertzen?

Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.

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