Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad im Überblick
An der Messstelle Bad Alexandersbad, auf der B 303, im Abschnitt 1400, in Höhe km 2,37, Ri. Marktredwitz sind bei der Blitzerkanzlei seit 2016 2 Fälle dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät ESO ES 3.0. Bußgeldstellen nach unseren Unterlagen: Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt) und Zentrale Bußgeldstelle Viechtach.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Bad Alexandersbad
- Landkreis
- Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge
- Bundesland
- Bayern
- Straße
- B 303, km 2,4
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 100 km/h (häufigste Angabe in den Fällen)
- Messgeräte
- ESO ES 3.0
- Bußgeldstelle
- Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt), Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
- Dokumentierte Fälle
- 2 (seit 2016)
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
- Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
- Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.
Dokumentierte Fälle am Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad
-
Februar 2018
Verkehrsordnungswidirgkeit durch Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in Bad Alexandersbad, auf der B 303, begangen, Bußgeldstelle Straubing
Rechtsgrundlage: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 100 km/h ESO ES 3.0
-
März 2016
Geschwindigkeitsmessung in Bad Alexanderbad, B 303, Abschnitt 1400, km 2.38, Ri. Marktredwitz – Geschwindigkeitsmessanlage -mobil- Einseitensensor ES3.0
Bußgeld am Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad (Tempo 100 außerorts)
Erlaubt sind hier 100 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 101–110 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 171 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 100 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad
ESO ES 3.0
Am Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad misst ein ESO ES 3.0 (Messprinzip: Lichtsensor (Einseitensensor)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Aufbau: Der Sensor muss parallel zur Fahrbahn und in der vorgeschriebenen Höhe stehen.
- Fotoposition: Die Position des Fahrzeugs im Messfoto muss zum Zeitpunkt der Messung passen – sonst ist die Zuordnung fraglich.
- Mehrere Fahrzeuge: Überholvorgänge und Fahrzeuge nebeneinander erschweren die Zuordnung.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu ESO ES 3.0
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt), Zentrale Bußgeldstelle Viechtach. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad
Wie schnell darf man am Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad fahren?
Zulässig sind dort 100 km/h (außerorts). Hier misst ein ESO ES 3.0. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein ESO ES 3.0 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer B 303 km 2,4 Bad Alexandersbad?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.