Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn im Überblick
Zur Messstelle Flintsbach am Inn, BAB A 93, Richtung Kufstein, Abschnitt 1840 km 1.900 ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Flintsbach
- Landkreis
- Landkreis Rosenheim
- Bundesland
- Bayern
- Straße
- A 93, km 1,9
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Messgeräte
- Videomessung
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Bezugspunkte: Kalibrierung und Vermessung der Bezugspunkte.
- Auswertung von Hand: Das Setzen von Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
Dokumentierte Fälle am Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn
-
Juni 2020
Geschwindigkeitsverstoß: Flintsbach am Inn, BAB A 93, Richtung Kufstein, Abschnitt 1840 km 1.900
Bußgeld am Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn (außerorts)
Was eine Überschreitung am Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn für Pkw kostet – Auszug aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Stand: seit 09.11.2021). Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Messtechnik am Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn
Videomessung
Am Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn wird per Videomessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Bezugspunkte: Kalibrierung und Vermessung der Bezugspunkte.
- Auswertung von Hand: Das Setzen von Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Videomessung
Am Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn
Ich wurde am Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Videomessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer A 93 km 1,9 Flintsbach am Inn?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.