Auf der A 66, in Bad Soden-Salmünster, auf Höhe km 166,0, Fahrtrichtung Frankfurt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 93 km/h überschritten. Gemessen wurden 193 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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