Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Soden-Salmünster, Stadtteil Romsthal, auf der Georg-Kind-Straße, Höhe Schule, Fahrtrichtung Huttentalstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 63 km/h mit Messung mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung.

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